Daueremissionsprogramm

Unter unserem Daueremissionsprogramm haben wir fortlaufend Produkte speziell für die Märkte im deutschsprachigen Raum begeben. Mit Wirkung zum 28. April 2022 haben wir unser Daueremissionsprogramm in unser internationales Debt Issuance Programme integriert.

Produktstrukturen

Unser Produktangebot im Rahmen unseres Daueremissionsprogramms umfasste nicht strukturierte und strukturierte Zinsprodukte in Form von Inhaberschuldverschreibungen. Diese wurden jeweils in großen oder kleinen Stückelungen emittiert.

Anlageklassen

Die Produkte unter unserem Daueremissionsprogramm wurden emittiert als:

  • Pfandbriefe
  • Anleihen im Standardformat
  • Anleihen im Format für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  • nachrangige Anleihen in Form von Ergänzungskapitalinstrumenten (Tier 2)

Im Rahmen des Daueremissionsprogramms haben wir – neben Pfandbriefen und nachrangigen Tier 2-Anleihen – zwischen Anleihen im „Standardformat“ und Anleihen im „Format für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten“ unterschieden.

In beiden Fällen handelt es sich dabei um unbesicherte, nicht nachrangige Inhaberschuldverschreibungen. Jedoch sind Anleihen im Format für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten dazu gedacht, dass wir sie auf unsere Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten anrechnen können. Aus diesem Grund bilden die Anleihebedingungen von Anleihen im Format für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten die Anrechnungskriterien des Artikel 72b Absatz 2 CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) ab. Bei Anleihen im Standardformat ist dies nicht der Fall.

Beide Formate wurden sowohl als bevorrechtigte (preferred senior) als auch als nicht bevorrechtigte (non-preferred senior) nicht nachrangige Inhaberschuldverschreibungen emittiert.

Billigung und Notifizierung

Unser Basisprospekt für unser Daueremissionsprogramm wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland gebilligt und nach Österreich und Luxemburg notifiziert.

Angebote

Die Endgültigen Bedingungen für das jeweilige Produkt haben bestimmt, ob das Produkt in Deutschland, Österreich oder Luxemburg öffentlich angeboten wurde.

Sofern wir ein Produkt öffentlich angeboten haben, haben die Endgültigen Bedingungen auch die Angebotsfrist festgelegt. Sofern hiernach das öffentliche Angebot über die Gültigkeitsdauer des zugrundeliegenden Basisprospekts hinausging, wurde es auf der Grundlage eines oder mehrerer nachfolgender Basisprospekte fortgesetzt, sofern der jeweilige nachfolgende Basisprospekt die Fortsetzung des öffentlichen Angebots vorsah.

Finanzintermediäre durften den zugrundeliegenden Basisprospekt für eigene öffentliche Angebote nutzen, wenn und soweit dies in den Endgültigen Bedingungen vorgesehen war.

Listing

Die Endgültigen Bedingungen legten fest, ob und gegebenenfalls an welcher Börse die jeweiligen Schuldverschreibungen gelistet werden sollten.

Prospekte

Die Produkte aus unserem Daueremissionsprogramm haben wir unter unserem „Basisprospekt für Pfandbriefe und Standardschuldverschreibungen“ begeben.

Dieser Basisprospekt wurde regelmäßig aktualisiert. Sie finden ihn auf unseren Prospektseiten unter den jeweiligen Jahrgängen.

Emissionen

Die Endgültigen Bedingungen und gegebenenfalls vorgeschriebene emissionsspezifische Zusammenfassungen für die Emissionen unter unserem Daueremissionsprogramm finden Sie hier .

Die Endgültigen Bedingungen und Zusammenfassungen aller ab dem 6. Mai 2020 bis zum 28. April 2022 begebenen Emissionen finden Sie zudem auf der Seite, auf der wir den zugrunde liegenden Basisprospekt veröffentlicht haben.