Automatischer Austausch steuerlicher Daten

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

Seit 01.01.2016 sind deutsche Sparkassen, Banken und andere Finanzdienstleiter verpflichtet, im Ausland steueransässige Konto- und Depotinhaber zu melden.

Der automatische Informationsaustausch steuerlicher Daten wurde von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) als globaler Standard entwickelt und von zahlreichen Staaten in nationales Recht übernommen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG). Dieser wird auch als "gemeinsamer Meldestandard" (Common Reporting Standard, CRS) bezeichnet. Das Ziel ist die Gewährleistung von Steuertransparenz zur Eindämmung der Steuerhinterziehung.

Weltweit nehmen über 120 Staaten am AEOI teil, darunter alle 27 EU-Staaten (Stand Juli 2022). Weitere Staaten kündigten gegenüber der OECD ihre Teilnahme an.

AEOI verlangt die Identifizierung ausländischer Finanzkonten durch die Finanzinstitute und die anschließende Meldung der Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die Daten an den zuständigen Teilnehmerstaat weiterleitet.

In Zweifelsfällen, im Neukundeneinlagen- und Depotgeschäft, aber auch zur Einordnung einer etwaigen Meldepflicht muss eine Selbstauskunft des Konto- bzw. Depotinhabers eingeholt werden. Die Selbstauskunft ist auch für FATCA zu verwenden.

An das Bundeszentralamt für Steuern werden folgende Informationen übermittelt:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Steuer-Identifikationsnummer
  • Konten- oder Depotsalden zum Ende des Jahres
  • Zinsen, Dividenden, Verkaufserlöse und andere Erträge