SEPA - Single Euro Payments Area
Überblick
Die europäische Kreditwirtschaft, vertreten durch das European Payments Council (EPC), unterstützt die Initiative der EU-Kommission für eine Single Euro Payments Area und hat entsprechende Verfahren für einen vereinheitlichten europäischen Zahlungsverkehr entwickelt. Die Zahlungsverkehrsverfahren in den europäischen Ländern werden durch einheitliche rechtliche Regelungen, neue Verfahren und Datenformate abgelöst. Ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum ist das finale Ziel.
Neben den Euro-Ländern als Kern-Zone steht die SEPA auch den weiteren Staaten der europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz und Monaco offen. Damit sind aktuell 32 Länder in der SEPA vertreten.
Übersicht Teilnehmerländer
Zeitplan
Die bisher genutzten nationalen Zahlungsverkehrsverfahren werden derzeit noch parallel zu den SEPA-Verfahren angeboten. Gemäß der vom europäischen Parlament und dem europäischen Rat verabschiedeten EU-Verordnung wird der inländische Zahlungsverkehr zum 01.02.2014 auf die SEPA-Verfahren migriert.
Das nationale Begleitgesetz zur EU Verordnung wird durch den deutschen Gesetzgeber voraussichtlich noch im I. Quartal 2013 in Kraft treten. In diesem werden gemäß Verordnung mögliche Optionen bzw. Übergangslösungen geregelt. So wird beispielsweise das kartengestützte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) in Deutschland bis 01.02.2016 bestehen bleiben.
Die BayernLB war von Beginn an „SEPA-ready“ und bietet ihren Kunden die SEPA-Überweisung bereits seit 28.01.2008 und die SEPA-Lastschrift seit dem frühestmöglichen Startzeitpunkt 02.11.2009 an.
Verfahren
In Anlehnung an heute schon sehr stark genutzte Zahlungsverkehrsverfahren in Europa wurden so genannte Schemata für die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift realisiert, die auch einer laufenden Weiterentwicklung unterliegen. Detaillierte Informationen zu den Schemata (sog. Rule Books) sind auf den Internetseiten des EPC zu finden.
Für den kartengestützten Zahlungsverkehr wird eine Harmonisierung und Interoperabilität, also die Zusammenarbeit der verschiedenen existierenden Debitkartenverfahren und gegenseitige Kartenakzeptanz, angestrebt. Das Zielszenario "Any card at any terminal - under the same condition!" steht hier im Fokus.
Die wesentlichen Merkmale der SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) sind:
- Verwendung für nationale als auch grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer und -banken
- Maximale Laufzeit zwischen Beauftragung und Gutschrift 1 Bankarbeitstag.
- Verwendung von IBAN und BIC für die Bankverbindungen von Auftraggeber und Empfänger
- 140 Stellen Verwendungszweck
- Möglichkeit der Einstellung und Weiterleitung einer zusätzlichen Kunden-Referenz für einen verbesserten Offene-Posten-Abgleich in der Debitoren-Buchhaltung.
- Zusätzliche Datenelemente für vom Kontoinhaber abweichende Auftraggeber und/oder Empfänger sowie Codes zur eindeutigen Identifizierung von Überweisungstypen, z.B. Lohn- und Gehaltszahlungen.
Schematischer Ablauf SEPA-Überweisung
Gänzlich neue Produkte sind die SEPA-Basis-Lastschrift (SEPA Direct Debit Core) und die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B), die es ermöglichen, fällige Beträge im gesamten SEPA-Raum unter einheitlichen Rahmenbedingungen einzuziehen.
Die SEPA-Basis-Lastschrift hat folgende wesentlichen Charakteristiken:
- Einzugsmöglichkeit für inländische Lastschriften als auch Lastschriften zwischen den europäischen Teilnehmerländern und -banken
- Verwendung von IBAN und BIC für die Bankverbindungen von Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem
- Abschluß eines Lastschriftmandats zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen zur Ermächtigung des Empfängers zum Einzug der Forderung und zur Beauftragung der Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift, sofern nicht aus nationalen "Altverfahren" bereits Ermächtigungen zum Lastschrifteinzug existieren.
- Vereinbarung fester Fälligkeitstermine (=Due Date) zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen
- Verwendung von Kennungen für Zahlungsempfänger (Gläubiger-ID) und Mandat (Mandatsreferenzen) mit dem Ziel, die Transparenz des Verfahrens zu erhöhen
- Frühzeitige Einreichung der Lastschrifteinzüge durch den Zahlungsempfänger, so dass Erst- und Einmallastschriften fünf Target-Tage vor Fälligkeit und Folgelastschriften zwei Target-Tage vor Fälligkeit beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen vorliegen
- Gleichzeitige Übermittlung der Lastschriftsdaten und Mandatsinformationen beim Einzug von Forderungen.
- 140 Stellen Verwendungszweck
- Möglichkeit der Einstellung und Weiterleitung einer zusätzlichen Kundenreferenz zur Unterstützung der Debitoren- bzw. Kreditorenbuchhaltung.
- Widerrufsmöglichkeit für den Zahlungspflichtigen bis zu acht Wochen nach Belastung (aus beliebigem Grund) bzw. bis zu 13 Monate nach Belastung (wg. nachweislich ungültigem bzw. fehlendem Mandat).
Schematischer Ablauf SEPA-Basis-Lastschrift
Parallel zur SEPA-Basis-Lastschrift existiert eine Firmenkunden-Lastschrift. Bei dieser Variante darf der Zahlungspflichtige kein Verbraucher sein. Weitere Merkmale sind die nur eintägige Vorlauf-Frist und die fehlende Widerspruchsmöglichkeit von 8 Wochen für den Zahlungspflichtigen gegen autorisierte Lastschriften. Bei der Firmenkunden-Lastschrift ist die Bank des Zahlungspflichtigen verpflichtet, eingehende B2B-Lastschriften gegen die von ihrem Kunden erhaltenen und gespeicherten Mandatsdaten zu prüfen.
Die bei der SEPA-Überweisung beschriebenen zusätzlichen Datenelemente kommen auch bei den beiden SEPA-Lastschriftverfahren zum Einsatz.
Darüber hinaus gibt es konzeptionelle Ansätze, ein Mandat zukünftig auf elektronischem Wege erteilen zu können und die Daten dieser elektronischen Mandatsunterschrift ebenfalls zeitgleich mit den Lastschriftsdaten zu übermitteln.
Datenformate
Für die Einreichung belegloser SEPA-Transaktionen durch den Kunden gibt es ein neues Datenformat auf XML-Basis. Für dieses Format existiert eine europaweit einheitliche Definition des EPC, dem Entscheidungsgremium der europäischen Kreditwirtschaft für Zahlungsverkehrsthemen. Das XML-Datenformat basiert auf dem internationalen ISO Standard 20022 und ist für den Interbanken-Zahlungsverkehr verpflichtend. Für den Austausch zwischen Kunde und Bank ist es jedoch nur empfohlen. Das bedeutet für die Praxis, dass es derzeit keine einheitliche Datenstruktur für Kundenaufträge in ganz Europa gibt. Es gibt jedoch Bestrebungen, die Kunde/Bank-Schnittstelle zu vereinheitlichen.
Aus der EPC-Empfehlung hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK; früher ZKA) Spezifikationen abgeleitet, um den Kunden zumindest in Deutschland eine einheitliche Lösung für die Einreichung von beleglosen SEPA-Transaktionen anbieten zu können.
Detaillierte Informationen über die Spezifikation der Datenformate für die Einreichung von SEPA-Transaktionen (auf Basis der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) finden Sie auf unseren Download-Seiten.
Zur Überprüfung der Richtigkeit erstellter Transaktionsdateien im XML-Format bieten wir unseren Kunden ein kompaktes und einfach zu bedienendes PC-Programm an. Der SEPA XML Checker kann dazu verwendet werden, SEPA XML-Dateien auf syntaktische und semantische Fehler zu überprüfen, bevor sie in SFirm oder einem anderen Electronic Banking-Programm weiter verarbeitet bzw. an das Kreditinstitut gesendet werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns (s. Kontakt rechts oben).
Auch für die elektronische Bereitstellung von spezifischen Umsatzinformationen, die aus SEPA-Transaktionen resultieren, wurden in der Deutschen Kreditwirtschaft Belegungsrichtlinien abgestimmt. Die aktuelle Version der elektronischen Kontoinformationen (S.W.I.F.T.-Format MT940/MT942) finden Sie ebenfalls in unseren Downloads. Die Beschreibung zur Darstellung von SEPA-Transaktionen in Informationsdateien im DTAUS-Format (sog. DTI-Dateien) ist zu Ihrer Information auch dort hinterlegt.
IBAN und BIC
Wie weiter oben beschrieben, sind zur Ausführung einer SEPA-Transaktion auch innerhalb Deutschlands BIC und IBAN des Geschäftspartners notwendig. Um nationale Kontoverbindungen entweder einzeln oder gesammelt zu konvertieren, hat die Sparkassen-Finanzgruppe ein weiteres Unterstützungs-Programm entwickelt. Der SEPA Account Converter nimmt neben der Umrechnung der Kontoverbindungsdaten gleichzeitig auch eine Validierung der umzuwandelnden Daten mittels Prüfziffernberechnung bzw. Bankleitzahlenabgleich vor. Auch dieses Werkzeug inkl. Hinweisen zur Funktionsweise und Bedienung steht unseren Kunden zur Verfügung. Setzen Sie sich bei Interesse ebenfalls per E-Mail (s. Kontakt rechts oben) mit uns in Verbindung.