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Bankgarantien

Bankgarantien dienen zur Sicherung von Zahlungen oder anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen, beispielsweise Gewährleistungsverpflichtungen bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen. Bei internationalen Ausschreibungen müssen auch deutsche Unternehmen oft Bietungsgarantien stellen, um die Ernsthaftigkeit und Leistungsfähigkeit des abgegebenen Angebots zu belegen. Der Garantiebegünstigte wird je nach Garantieart von einem bestimmten Risiko freigestellt.

Die Bankgarantie ist ein abstraktes, also vom Grundgeschäft losgelöstes Zahlungsversprechen einer Bank. Das bedeutet, dass sich die BayernLB in Ihrem Auftrag als Garantin verpflichtet, dem Garantiebegünstigten im Falle der Nichterfüllung vereinbarter Leistungen den garantierten Betrag auf erstes Anfordern zu zahlen. Sind Sie Begünstigter einer Garantie, so verpflichten wir uns im Auftrag Ihres Geschäftspartners bzw. seiner Bank, Ihnen bei Vorliegen der in der Garantie festgelegten Voraussetzungen den garantierten Betrag zu bezahlen.

Wird eine Garantie vom Begünstigten in Anspruch genommen, muss die Bank leisten ohne zu prüfen, ob die Inanspruchnahme zurecht erhoben wurde.

Garantien werden in der Praxis direkt oder indirekt eröffnet.

Direkte Garantien

Direkte Garantien werden durch die Bank des Leistungsversprechenden an den Begünstigten ausgestellt:

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Indirekte Garantie

Bei einer indirekten Garantie wird eine zweite Bank eingeschaltet. Diese Bank wird von der auftraggebenden Bank aufgefordert, unter deren Rückhaftung ihrerseits eine Garantie zu erstellen.

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Die auftraggebende Bank muss sich verpflichten, auf erstes Anfordern der erstellenden Bank die Beträge bis zum Höchstbetrag der Rückhaftung zu zahlen, für die sie aus der von ihr abgegebenen Garantie in Anspruch genommen wurde.

Hintergrund der indirekten Garantie ist die Unsicherheit des Begünstigten bezüglich der Bonität der Banken im Land des Auftraggebers, des Länderrisikos im Allgemeinen oder des geltenden Rechts bei Direkterstellung. Auch gesetzliche Regelungen im Land des Begünstigten können die indirekte Erstellung einer Garantie erforderlich machen.

Wir beraten Sie bei der Ausgestaltung oder Prüfung von Garantietexten sowie bei der Formulierung und Ausgestaltung von Inanspruchnahmen. Lassen Sie unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung im Internationalen Geschäft für sich arbeiten.

Kontakt

Brigitte Schmidt

Tel.: +49 911 2359-366
Fax: +49 911 0911-2359-381

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