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Die OECD-Länder haben sich auf ein "Übereinkommen über Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite", kurz OECD-Konsensus, verständigt. Dieser enthält unter anderem:
Der Mindestzinssatz für diese Exportkredite (außer Schiffs- und Flugzeugexportfinanzierungen) ist die Commercial Interest Reference Rate ( CIRR ). Die CIRR wird monatlich zum 15. neu festgelegt. Sie ist der Referenzzinssatz für jede Währung der am OECD-Konsensus teilnehmenden Länder und basiert auf der aktuellen Entwicklung der Marktzinsen der betreffenden Währung. Im OECD-Webauftritt können die aktuellen Zinssätze abgefragt werden, indem man in die Suchmaske CIRR eingibt.
In den Mitgliedsländern der Euro-Zone gilt ein einheitlicher CIRR-Satz, wobei die Fördervoraussetzungen auf nationaler Ebene unterschiedlich sein können. So erhalten zum Beispiel Deutsche Exporte die öffentliche Förderung nur für bestimmte Importländer. Diese sind Entwicklungsländer, die im Teil I der von der OECD erstellten DAC-Liste aufgeführt sind.
Die von der Bundesrepublik Deutschland für die Exportförderung zur Verfügung gestellten Mittel entstammen dem ERP-Sondervermögen. Ein Kooperationsabkommen zwischen der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermöglicht es uns, CIRR-Kredite aus diesem Sondervermögen darzustellen.