Fördermittel für Konzerne
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Konzerne Anspruch auf diverse Fördermittel. Der Fokus richtet sich dabei auf spezielle Maßnahmen:
- Die Regionalförderung gilt für Unternehmen aller Größenklassen. Hauptförderzweck ist der Ausgleich regionaler Standortnachteile.
- Die große Palette der Mittelstandsförderung schließt Großunternehmen weitgehend aus, da die Umsätze des antragstellenden Unternehmens konsolidiert unter EUR 0,5 Mrd. (KfW-Mittelstandsprogramm auf Bundesebene) bzw. EUR 1 Mrd. (LfA Förderbank Bayern auf Landesebene) liegen müssen. Sofern die Tochtergesellschaft eines Konzerns Antragsteller ist, darf die Beteiligung der Mutter nicht mehr als 50 % betragen und keine Möglichkeit der wesentlichen Einflussnahme vorliegen.
- Beste Fördermöglichkeiten sind im Zusammenhang mit Umweltschutzmaßnahmen gegeben, da hier die Umsatzgrenzen in aller Regel aufgehoben sind. Die KfW fördert Investitionen in den Umweltschutz. Je nach eingesetztem Programm ist eine Überprüfung auf eine besondere umweltpolitische Bedeutung notwendig. Förderaussichten haben Energieerzeuger, die auf regenerative bzw. anerkannt umweltfreundliche Energieproduktion setzen. Technologisch besonders herausfordernde Projekte im Sinne von Demonstrations- und Pilotanlagen haben ebenfalls gute Chancen auf Förderung. Bevorzugte Förderbereiche sind Abfallvermeidung, -beseitigung und -behandlung.
Schließlich sind die vielfältigen Fördermöglichkeiten der EU zu überprüfen. Im Unterschied zu den nationalen Programmen spielen dabei häufig zusätzliche Kriterien eine Rolle, zum Beispiel die Beteiligung mehrerer europäischer Partner an einem Projekt.