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Aufgabe der Regionalförderung ist die Unterstützung von wirtschaftlich schwachen Gebieten zum Nachteilsausgleich. Die Förderung ist nach nationalen und europäischen Gesichtspunkten ausgerichtet.
Wichtigstes Instrument ist die Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA). Bund und Länder finanzieren jeweils zur Hälfte die Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, wobei die Zuständigkeit für die Abwicklung bei den Ländern liegt. Der Schwerpunkt ist in der Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu sehen. Eine weitere Zielsetzung ist der Abbau von Standortnachteilen.
Die tatsächliche Ausgestaltung der Förderung wird in den so genannten Rahmenplänen vorgenommen. Gefördert wird meist in Form von Zuschüssen, manchmal aber auch mittels zinsverbilligter Darlehen.
Die Antragstellung erfolgt bei den zuständigen Stellen, die Sie über die Wirtschaftsministerien der Länder erfragen können. In Bayern sind die Anträge an die jeweilige Bezirksregierung zu richten.
Auf europäischer Ebene sollen Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen ausgeglichen werden. Zielsetzung ist eine harmonische und ausgewogene Entwicklung in der Gemeinschaft. Aus diesem Hauptziel werden drei Unterziele abgeleitet:
Unabhängig davon, ob eine Unterstützung aus nationalen oder europäischen Mitteln erfolgt, ist die Maßnahme in genau definierten Gebieten durchzuführen. Hierfür gibt es eigene Landkarten und Listen. Da auch die europäische Regionalförderung über nationale Stellen läuft, hat der Antragsteller häufig den Eindruck, dass es sich ausschließlich um deutsche Fördermittel handelt. Meist stammen die Gelder jedoch aus einem Mix diverser, auch europäischer "Fördertöpfe".