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Nutzungsüberlassungs-, Forfaitierungs- und Betreibermodelle

Neben Immobilien-Leasing-Modellen und US Lease-Strukturen werden in Deutschland bei der Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen meist Nutzungsüberlassungs- und / oder Forfaitierungsmodelle sowie Betreibermodelle eingesetzt.

Nutzungsüberlassungs-, Forfaitierungs- und Betreibermodelle können eingesetzt werden, wenn

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Unser Service

Eigenschaften von Forfaitierungsmodellen

Die Vertragskonstruktion setzt sich aus Werklohnvertrag und Finanzierungsvertrag zusammen. Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers sind Bauunternehmen oder eigens gegründete Projektgesellschaften, die auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt wurden.

Die Vorfinanzierung übernimmt in der Bauphase der Auftragnehmer. Dabei erfolgen die Zahlungen des Auftraggebers nicht über Abschlagszahlungen während der Bauzeit, sondern erst nach Abnahme des Objektes in Form gleichbleibender Annuitäten. Den Zeitraum für diese Annuitäten wählt der Auftraggeber. Üblich sind 15 bis 20 Jahre.

Der Auftragnehmer schließlich verkauft die Forderungen aus diesem Finanzierungsvertrag an die BayernLB. Dabei ist die Zustimmung des Auftraggebers zum Forderungsverkauf und Abgabe einer Einredeverzichtserklärung für diese Forderungen gegenüber der BayernLB notwendig.

Eigenschaften von Nutzungsüberlassungsmodellen

Abweichend von den sonstigen Forfaitierungsmodellen setzt sich die Vertragskonstruktion aus einem Nutzungsrechtsvertrag (Kommune räumt Auftragnehmer Nutzungsrecht am Grundstück ein) und einem Nutzungsüberlassungsvertrag (Auftragnehmer überlässt der Kommune das Objekt zur Nutzung) zusammen. Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers sind eigens gegründete privatwirtschaftliche Projektgesellschaften, die auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt wurden. Sie übernehmen die Bauherrenstellung und damit das Baucontrolling und die Vergabe an einen Generalunternehmer oder diverse Einzelunternehmen.

Die Vorfinanzierung übernimmt in der Bauphase der Auftragnehmer durch eigene Kreditaufnahme. Mit Abschluss der Baumaßnahme tritt ein Nutzungsüberlassungs- vertrag in Kraft, der u.A. festlegt, dass die Investitionskosten in Form gleichbleibender Nutzungsüberlassungsentgelte durch den Auftraggeber bezahlt werden. Die Laufzeit des Nutzungsüberlassungsvertrages wählt der Auftraggeber. Üblich sind 20 bis 25 Jahre.

Der Auftragnehmer schließlich verkauft die Forderungen aus diesem Nutzungsüberlassungsvertrag an die BayernLB. Dabei ist die Zustimmung des Auftraggebers zum Forderungsverkauf und Abgabe einer Einredeverzichtserklärung für diese Forderungen gegenüber der BayernLB notwendig.

Eigenschaften von Betreibermodellen

Im Unterschied zu den oben beschriebenen Forfaitierungsmodellen ersetzt hier ein Betreibervertrag den Finanzierungsvertrag. Geeignete Projekte sind Kläranlagen, Müllverbrennungsanlagen und Ähnliches.

Zahlungsansprüche des Betreibers gegenüber dem Auftraggeber setzen sich aus einem fixen Grundpreis (Finanzierungsrate) und einem leistungsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Ansprüche aus dem Grundpreis werden an die Bank verkauft, Ansprüche aus dem Arbeitspreis dienen dem Betreiber zur Abdeckung der Betriebskosten.

Kontakt

Frank Wachner

Tel.: +49 89 2171-22594
Fax: +49 89 2171-22250

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