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Die Kredite dienen der Finanzierung von Investitionsgüterexporten und damit verbundenen Leistungen in die Entwicklungsländer.
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist es uns möglich, unter dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm der KfW Mittel für Investitionsgüterexporte zu CIRR-Sätzen abzurufen.
CIRR (Commercial Interest Reference Rate) ist der im OECD-Konsensus für öffentlich unterstützte Exportkredite standardisierte Mindestzinssatz.
Förderungswürdig sind Exporte von Investitionsgütern sowie die damit verbundenen Dienstleistungen in Entwicklungsländer gemäß der Liste des OECD-Ausschusses für Entwicklungsländer (DAC). Ausgenommen sind die im Transformationsprozess befindlichen Staaten Mittel- und Osteuropas.
Die Vorgehensweise bei der Vergabe von Krediten aus dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm können Sie folgendem Schema entnehmen: