Dokumenteninkasso
Das Dokumenteninkasso ist die einfachste Möglichkeit der
dokumentären Zahlungsabwicklung.
Grundlage für Inkassi sind in der Regel die "Einheitlichen
Richtlinien für Inkassi" der Internationalen Handelskammer
(ICC) in Paris in der jeweils gültigen Fassung, deren Anwendung im
Inkassoauftrag explizit vereinbart werden muss.
Der Exporteur beauftragt dabei seine Hausbank (Einreicherbank), die
Exportdokumente über die Bank des Importeurs (Vorlegende Bank) dem
Importeur entweder - je nach Vereinbarung zwischen den Kontrahenten
- gegen Zahlung (Dokumente gegen Zahlung) oder gegen Akzeptierung
einer Tratte (Dokumente gegen Akzeptierung) auszuhändigen.
Aus Sicht des Exporteurs ist zu beachten:
- Das Dokumenteninkasso stellt keine Zahlungsverpflichtung der
Beteiligten dar.
- Der Importeur kann die Aufnahme und somit auch die Zahlung
der Dokumente verweigern.
- Falls als Inkassobedingung "Dokumente gegen
Akzeptierung" vereinbart wurde, ist die Einlösung des
Wechsels bei Fälligkeit nicht gesichert.
- Die Art der Dokumente entscheidet über die Sicherheit:
Benötigt der Importeur die Dokumente nicht, um seine Berechtigung
zum Empfang der Ware nachzuweisen, kann der Importeur auch ohne
Dokumente und deren Zahlung in den Besitz der Ware gelangen.
Wir beraten Sie gerne, um die optimale Lösung für Sie zu finden.
Ablaufdiagramm: Dokumente gegen Zahlung

- Warenversand
- Dokumenteneinreichung
- Inkassoauftrag / Weiterleitung der Dokumente
- Präsentation der Dokumente
- Zahlung gegen Aushändigung der Dokumente
- Zahlung auf umgekehrten Inkassoweg
- Gutschrift .
Ablaufdiagramm: Dokumente gegen Akzept

- Warenversand
- Dokumenteneinreichung
- Inkassoauftrag/Weiterleitung der Dokumente
- Präsentation der Dokumente gegen Akzept
- Aushändigung der Dokumente gegen Akzept
- Weiterleitung des Akzeptes (wenn nicht, verbleibt es bei der
Inkassobank)
- Aushändigung des Akzeptes.