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SEPA - Single Euro Payments Area

Überblick

Die europäische Kreditwirtschaft, vertreten durch das European Payments Council (EPC), hat sich zum Ziel gesetzt, die Initiative der EU-Kommission für eine Single Euro Payments Area zu unterstützen und entsprechende Verfahren für einen vereinheitlichten europäischen Zahlungsverkehr entwickelt. Die über viele Jahre gewachsenen und proprietären Zahlungsverkehrsverfahren in den europäischen Ländern sollen sukzessive durch einheitliche rechtliche Regelungen, neue Verfahren und Datenformate harmonisiert werden. Ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum ist das finale Ziel. Banken, welche die SEPA-Verfahren über sog. adherence agreements akzeptiert haben und unterstützen, sind als SEPA-Zahlungsverkehrsbanken für ihre Kunden und für andere Banken erreichbar.

Neben den Euro-Ländern als Kern-Zone steht die SEPA auch den weiteren Staaten der europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz und Monaco offen. Damit sind bis zu 32 Länder in der SEPA vertreten.



Übersicht Teilnehmerländer

Zeitplan

Die ursprüngliche SEPA-Roadmap sah vor, dass ab dem Jahr 2008 allen Bankkunden die neuen Zahlungsverkehrsinstrumente angeboten werden sollen. Die SEPA-Überweisung ging am 28.01.2008 an den Start und ist flächendeckend verfügbar.

Wichtige Voraussetzung für die SEPA-Lastschrift war jedoch, dass die parallel zu den SEPA-Verfahren entwickelte EU-Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD - Payment Services Directive) nach ihrem Inkrafttreten durch die teilnehmenden Länder in nationales Recht umgesetzt wird, um einen einheitlichen Rechtsrahmen insbesondere für grenzüberschreitende Lastschriften sicher zu stellen.

Die vom europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie war gemäß einer gemeinsamen Erklärung der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank "spätestens bis zum 01.November 2009 durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen", was u.a. in Deutschland fristgerecht geschehen ist. Nach aktuellem Umsetzungsstand der PSD in Europa und dem Beitrittsfortschritt der europäischen Kreditwirtschaft sind bereits diverse Länder und Banken für die SEPA-Lastschrift erreichbar, jedoch ist mit dem flächendeckenden Produktiv-Einsatz der SEPA-Lastschrift erst im Laufe des Jahres 2010 zu rechnen.

Die bisher genutzten nationalen Zahlungsverkehrsverfahren werden für eine nach heutigem Sachstand nicht näher spezifizierte Parallelphase weiterhin angeboten.

Die BayernLB bietet ihren Kunden die SEPA-Überweisung bereits seit 28.01.2008 und die SEPA-Lastschrift seit dem 02.11.2009 an.

Verfahren

In Anlehnung an heute schon sehr stark genutzte Zahlungsverkehrsverfahren in Europa wurden so genannte 'Schemes' für die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift realisiert, die auch einer laufenden Weiterentwicklung unterliegen.
Für den kartengestützten Zahlungsverkehr wird eine Harmonisierung und Interoperabilität, also die Zusammenarbeit der verschiedenen Debitkartenverfahren und gegenseitige Kartenakzeptanz, angestrebt. Das Zielszenario "Any card at any terminal - under the same condition!" steht hier im Fokus.

Die wesentlichen Merkmale der SEPA-Überweisung sind:

Schematischer Ablauf SEPA-Überweisung

Ein gänzlich neues Produkt ist die SEPA-Lastschrift, die es unter der o.g. EU-Richtlinie ermöglicht, fällige Beträge im gesamten SEPA-Raum unter einheitlichen Rahmenbedingungen einzuziehen.

Die SEPA-Lastschrift hat folgende wesentlichen Charakteristiken:

Schematischer Ablauf SEPA-Lastschrift

Parallel zur sog. SEPA-Basis-Lastschrift (Core) existiert eine Firmenkunden-Variante (B2B) zur ausschließlichen Nutzung durch Firmenkunden mit nur eintägiger Vorlauf-Frist und ohne die achtwöchige Widerspruchsmöglichkeit für den Zahlungspflichtigen aus beliebigem Grund. Bei der Firmenkunden-Lastschrift ist die Bank des Zahlungspflichtigen verpflichtet, eingehende B2B-Lastschriften gegen die von ihrem Kunden erhaltenen und gespeicherten Mandatsdaten zu prüfen.

Die bei der SEPA-Überweisung beschriebenen zusätzlichen Datenelemente kommen auch bei den beiden SEPA-Lastschriftverfahren zum Einsatz.

Darüber hinaus gibt es konzeptionelle Überlegungen, ein Mandat zukünftig auf elektronischem Wege erteilen zu können und die Daten dieser elektronischen Mandatsunterschrift ebenfalls zeitgleich mit den Lastschriftsdaten zu übermitteln.



Datenformate

Für die Einreichung belegloser SEPA-Transaktionen durch den Kunden gibt es ein neues Datenformat. Für dieses Format existiert eine europaweit einheitliche Empfehlung des EPC, dem Entscheidungsgremium der europäischen Kreditwirtschaft für Zahlungsverkehrsthemen. Das neue XML-Datenformat basiert auf dem internationalen ISO Standard 20022 und ist für den Interbanken-Zahlungsverkehr verpflichtend. Für den Austausch zwischen Kunde und Bank ist es jedoch nur empfohlen. Das bedeutet für die Praxis, dass es derzeit keine einheitliche Datenstruktur für Kundenaufträge in ganz Europa gibt. Es gibt jedoch Bestrebungen im EPC, die Kunde/Bank-Schnittstelle zu vereinheitlichen.

Aus der EPC-Empfehlung hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) Spezifikationen abgeleitet, um den Kunden zumindest in Deutschland eine einheitliche Lösung für die Einreichung von beleglosen SEPA-Transaktionen anbieten zu können.

Detaillierte Informationen über die Spezifikation der Datenformate für die Einreichung von SEPA-Transaktionen (auf Basis der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) finden Sie auf unseren Download-Seiten.



Auch für die elektronische Bereitstellung von spezifischen Umsatzinformationen, die aus SEPA-Transaktionen resultieren, wurden im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) Belegungsrichtlinien abgestimmt. Die aktuelle Version der elektronischen Kontoinformationen (S.W.I.F.T.-Format MT940/MT942) finden Sie ebenfalls in unseren Downloads. Die Beschreibung zur Darstellung von SEPA-Transaktionen in Informationsdateien im DTAUS-Format (DTI-Dateien) sind zu Ihrer Information auch dort hinterlegt.

IBAN und BIC

Wie weiter oben beschrieben, sind zur Ausführung einer SEPA-Transaktion auch innerhalb Deutschlands BIC und IBAN des Geschäftspartners notwendig. Um nationale Kontoverbindungen entweder einzeln oder gesammelt zu konvertieren, hat die Sparkassen-Finanzgruppe ein kompaktes und einfach zu bedienendes Programm entwickelt. Der SEPA Account Converter nimmt neben der Umrechnung der Kontoverbindungsdaten gleichzeitig auch eine Validierung der umzuwandelnden Daten mittels Prüfziffernberechnung bzw. Bankleitzahlenabgleich vor. In unserem Download-Bereich steht das entsprechende Installationspaket mit zusätzlichen Hinweisen zu Funktionsweise und Bedienung für Sie zu Verfügung.



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