Die europäische Kreditwirtschaft, vertreten durch das European Payments Council (EPC), hat sich zum Ziel gesetzt, die Initiative der EU-Kommission für eine Single Euro Payments Area zu unterstützen und entsprechende Verfahren für einen vereinheitlichten europäischen Zahlungsverkehr entwickelt. Die über viele Jahre gewachsenen und proprietären Zahlungsverkehrsverfahren in den europäischen Ländern sollen sukzessive durch einheitliche rechtliche Regelungen, neue Verfahren und Datenformate harmonisiert werden. Ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum ist das finale Ziel. Banken, welche die SEPA-Verfahren über sog. adherence agreements akzeptiert haben und unterstützen, sind als SEPA-Zahlungsverkehrsbanken für ihre Kunden und für andere Banken erreichbar.
Neben den Euro-Ländern als Kern-Zone steht die SEPA auch den weiteren Staaten der europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz und Monaco offen. Damit sind bis zu 32 Länder in der SEPA vertreten.
Übersicht Teilnehmerländer
Die ursprüngliche SEPA-Roadmap sah vor, dass ab dem Jahr 2008
allen Bankkunden die neuen Zahlungsverkehrsinstrumente angeboten
werden sollen. Die SEPA-Überweisung ging am 28.01.2008 an den Start
und ist flächendeckend verfügbar.
Wichtige Voraussetzung für die SEPA-Lastschrift war jedoch, dass
die parallel zu den SEPA-Verfahren entwickelte EU-Richtlinie für
Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD - Payment Services Directive)
nach ihrem Inkrafttreten durch die teilnehmenden Länder in
nationales Recht umgesetzt wird, um einen einheitlichen
Rechtsrahmen insbesondere für grenzüberschreitende Lastschriften
sicher zu stellen.Die vom europäischen Parlament verabschiedete
Richtlinie war gemäß einer gemeinsamen Erklärung der Europäischen
Kommission und der Europäischen Zentralbank "spätestens bis
zum 01.November 2009 durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht
umzusetzen", was u.a. in Deutschland fristgerecht geschehen
ist.
In den 16 EUR-Ländern ist die SEPA-Lastschrift seit 01.11.2010
verfügbar, die übrigen an der SEPA telnehmenden Staaten führen
dieses Zahlungsinstrument bis spätestens 01.11.2014 ein.
Die bisher genutzten nationalen Zahlungsverkehrsverfahren werden
nach wie vor angeboten. Die EU-Institutionen planen jedoch, den
Übergang der inländischen Überweisungen und Lastschriften auf die
SEPA-Verfahren per EU-Verordnung mit definierten
Migrationszeitpunkten zu forcieren.

Die BayernLB bietet ihren Kunden die SEPA-Überweisung bereits seit 28.01.2008 und die SEPA-Lastschrift seit dem frühestmöglichen Startzeitpunkt 02.11.2009 an.
In Anlehnung an heute schon sehr stark genutzte
Zahlungsverkehrsverfahren in Europa wurden so genannte
'Schemes' für die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift
realisiert, die auch einer laufenden Weiterentwicklung unterliegen.
Für den kartengestützten Zahlungsverkehr wird eine Harmonisierung
und Interoperabilität, also die Zusammenarbeit der verschiedenen
Debitkartenverfahren und gegenseitige Kartenakzeptanz, angestrebt.
Das Zielszenario "Any card at any terminal - under the same
condition!" steht hier im Fokus.
Schematischer Ablauf SEPA-Überweisung
Ein gänzlich neues Produkt ist die SEPA-Lastschrift, die es unter der o.g. EU-Richtlinie ermöglicht, fällige Beträge im gesamten SEPA-Raum unter einheitlichen Rahmenbedingungen einzuziehen.
Schematischer Ablauf SEPA-Lastschrift
Parallel zur sog. SEPA-Basis-Lastschrift (Core) existiert eine Firmenkunden-Lastschrift (B2B). Bei dieser Variante darf der Zahlungspflichtige kein Verbraucher sein. Weitere Merkmale sind die nur eintägige Vorlauf-Frist und die fehlende Widerspruchsmöglichkeit für den Zahlungspflichtigen gegen autorisierte Lastschriften. Bei der Firmenkunden-Lastschrift ist die Bank des Zahlungspflichtigen verpflichtet, eingehende B2B-Lastschriften gegen die von ihrem Kunden erhaltenen und gespeicherten Mandatsdaten zu prüfen.
Die bei der SEPA-Überweisung beschriebenen zusätzlichen Datenelemente kommen auch bei den beiden SEPA-Lastschriftverfahren zum Einsatz.
Darüber hinaus gibt es konzeptionelle Überlegungen, ein Mandat
zukünftig auf elektronischem Wege erteilen zu können und die Daten
dieser elektronischen Mandatsunterschrift ebenfalls zeitgleich mit
den Lastschriftsdaten zu übermitteln.
Für die Einreichung belegloser SEPA-Transaktionen durch den Kunden gibt es ein neues Datenformat. Für dieses Format existiert eine europaweit einheitliche Empfehlung des EPC, dem Entscheidungsgremium der europäischen Kreditwirtschaft für Zahlungsverkehrsthemen. Das neue XML-Datenformat basiert auf dem internationalen ISO Standard 20022 und ist für den Interbanken-Zahlungsverkehr verpflichtend. Für den Austausch zwischen Kunde und Bank ist es jedoch nur empfohlen. Das bedeutet für die Praxis, dass es derzeit keine einheitliche Datenstruktur für Kundenaufträge in ganz Europa gibt. Es gibt jedoch Bestrebungen im EPC, die Kunde/Bank-Schnittstelle zu vereinheitlichen.
Aus der EPC-Empfehlung hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) Spezifikationen abgeleitet, um den Kunden zumindest in Deutschland eine einheitliche Lösung für die Einreichung von beleglosen SEPA-Transaktionen anbieten zu können.
Detaillierte Informationen über die Spezifikation der Datenformate für die Einreichung von SEPA-Transaktionen (auf Basis der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) finden Sie auf unseren Download-Seiten.
Zur Überprüfung der Richtigkeit erstellter Transaktionsdateien im XML-Format bieten wir unseren Kunden ein kompaktes und einfach zu bedienendes PC-Programm an. Der SEPA XML Checker kann dazu verwendet werden, SEPA XML-Dateien auf syntaktische und semantische Fehler zu überprüfen, bevor sie in SFirm oder einem anderen Electronic Banking-Programm weiter verarbeitet bzw. an das Kreditinstitut gesendet werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte per eMail an uns (s. Kontakt rechts oben).
Auch für die elektronische Bereitstellung von spezifischen Umsatzinformationen, die aus SEPA-Transaktionen resultieren, wurden im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) Belegungsrichtlinien abgestimmt. Die aktuelle Version der elektronischen Kontoinformationen (S.W.I.F.T.-Format MT940/MT942) finden Sie ebenfalls in unseren Downloads. Die Beschreibung zur Darstellung von SEPA-Transaktionen in Informationsdateien im DTAUS-Format (DTI-Dateien) sind zu Ihrer Information auch dort hinterlegt.
Wie weiter oben beschrieben, sind zur Ausführung einer SEPA-Transaktion auch innerhalb Deutschlands BIC und IBAN des Geschäftspartners notwendig. Um nationale Kontoverbindungen entweder einzeln oder gesammelt zu konvertieren, hat die Sparkassen-Finanzgruppe ebenfalls ein Unterstützung-Programm entwickelt. Der SEPA Account Converter nimmt neben der Umrechnung der Kontoverbindungsdaten gleichzeitig auch eine Validierung der umzuwandelnden Daten mittels Prüfziffernberechnung bzw. Bankleitzahlenabgleich vor. Auch dieses Werkzeug inkl. Hinweisen zur Funktionsweise und Bedienung steht unseren Kunden zur Verfügung. Setzen Sie sich bei Interesse ebenfalls per eMail (s. Kontakt rechts oben) mit uns in Verbindung.
DTAUS-Informationsdateien DTI (SEPA Feldbelegungen)XML-Spezifikation der DatenformateKontoauszugsformat MT940 inkl. SEPA DatenVormerkpostenformat MT942 inkl. SEPA Daten