Programmstart Erneuerbare Energien -Speicher- FP 275 zum 01.05.2013
Zum 01.05.2013 erfolgt die Programmeinführung Erneuerbare Energien Speicher -FP 275- der KfW. Damit soll das Ziel verfolgt werden, Batteriesysteme zur Solarstromspeicherung und der damit verbundenen Selbstnutzung von Solarstrom, zu fördern.
Die Nutzung von Energiespeicher gilt als wichtiger Baustein in der Energiewende, der eine Entlastung der Stromnetzte bringen soll. Gleichzeitig sollen Batteriespeichersysteme zur Stabilisierung des eigenen Strompreis beitragen. Die Erzeugungskosten für Solarstrom liegen inzwischen unter den Strom-Bezugspreisen vom Energieversorger (z.B. Stadtwerke, EON, Vattenfall).
Mit der Programmeinführung sind zinsgünstige Finanzierungen in der 10-jährigen Laufzeitvariante, mit bis zu 10-jähriger Zinsfestschreibung ab bereits 2,0 % p.a. nom. möglich. Die KfW gewährt außerdem bei Darlehensbeantragung einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30% der förderfähigen Nettokosten des Batteriespeichersystems, abhängig von der installierten Nennleistung der PV-Anlage.
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Rentenbank (LR): Senkung der Sollzinsen um bis zu 0,15 % p.a. per 26.04.2013
Die LR hat die Sollzinsen nach unten korrigiert. Erfreulicherweise wurden Konditionensenkung um bis zu 0,15 % p.a. durchgeführt.
Entscheidend für die Bestimmung der risikoabhängigen Bepreisung sind neben der Werthaltigkeit der Sicherheiten auch die Bonität des Antragstellers.
Kreditvergaben sind demzufolge beginnend ab Preisklasse A zu folgenden Sollzinssätzen möglich:
A) Betriebsmittel - LR-Basis (Laufzeit / tilgungsfreie Jahre / Zinsbindung):
Variante 4 / 1 / 4 (Ratendarlehen): 1,00 % p.a. (1,00 % effektiv)
B) Bauvorhaben - LR-TOP, z.B. für Junglandwirte (< 41 Jahre):
Variante 20 / 1 / 10 (Annuitätendarlehen): 2,00 % p.a. (2,02 % effektiv)
Wahlweise stehen die Kredite als Raten-, Annuitäten- oder endfällige Darlehenstypen mit viertel-, halb- oder ganzjähriger Tilgungsstruktur zur Verfügung.
I.d.R. sind Kreditvergaben beihilferelevant.
Für ein ausführliches unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch vor Beginn Ihr Maßnahme vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit dem Ihnen bekannten Berater.
KfW Bankengruppe: Senkung der Sollzinsen um 0,10% p.a. per 26.04.2013 im Wohneigentumsprogramm 124/134
die Sollzinsen für Neuzusagen im KfW-Wohneigentumsprogramm (FP 124 / 134) werden ab 26.04.2013 um einheitlich 0,10 % p.a. gesenkt.
Damit sind Kreditvergaben bereits ab 1,90 % p.a. (1,92 % effektiv; Darlehensvariante 20/3/5) darstellbar.
Vertriebstipp:
Nutzen Sie diese Vorteile für sich!
KfW-Bankengruppe: Erhöhung der Sollzinssätze im KfW-Energieeffizienzprogramm zum 18.04.2013
Nachdem die Nachfrage nach dem KfW-Energieeffizienzprogramm (FP 242 bis 244) äußerst gut ist, hat sich die KfW aus geschäftspolitischen Gründen dazu entschlossen die Sollzinssätze um bis zu 0,25 % p.a. für Zusagen ab dem 18.04.2012 zu erhöhen.
Für Sie ist das Programm trotz der Konditionenerhöhung aktuell, da Energie-Einsparmaßnahmen im Unternehmen weiterhin zinsgünstig und zu Marktpreiskonditionen finanziert werden können.
Durch solche Investitionen bleiben Unternehmen gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig und sichern sich auf lange Sicht die Grundlage zum Weiterbestand des Unternehmens.
Rentenbank (LR): Absatzprobleme bei Gartenbaubetrieben im Frühjahr 2013
Ab sofort steht das LR-Programm „Liquiditätssicherung“ (Progr.Nr. 246 / 247) auch Gartenbaubetrieben offen, die aufgrund des kalten Frühjahres 2013 beim Absatz ihrer Produkte Umsatzeinbußen bzw. Ergebnisrückgänge von 30 % und mehr haben werden.
Die LR stellt zinsgünstige Finanzierungshilfen mit Laufzeiten von 4 oder 6 Jahren sowie mit 10 Jahren Laufzeit (Ratendarlehen) für die Finanzierung von Betriebsmitteln und anderen notwendigen betrieblichen Ausgaben zur Verfügung.
Bei Wahl eines Ratendarlehens zu LR-TOP-Konditionen sind Kreditvergaben in der 4-jährigen Laufzeitvariante bereits ab 0,95 % nominal p.a. (0,95 % effektiv) in der Preisklasse A möglich!
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!