Öffentliche Fördermittel werden vergeben, um bestimmte Ziele zu erreichen. Die Gründe für den Einsatz können sehr vielseitig sein. Sie können z.B. der Schaffung von Arbeitsplätzen durch Existenzgründungen oder Investitionen dienen, aber auch der Förderung des Mittelstandes oder des Umweltschutzes in Deutschland.
Die Fördermittel werden von Bund, Ländern oder EU vergeben. Beantragt werden sie bei den Förderinstituten, wie etwa der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der LfA Förderbank Bayern und der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Öffentliche Fördermittel sind keine finanziellen "Geschenke" des Staates. Da mit den Mitteln bestimmte Ziele erreicht werden sollen, muss der Antragsteller - um Fördermittel zu erhalten - bestimmte Richtlinien erfüllen. Diese können sehr vielfältig sein und variieren je nach Programm.
Die diversen Fördermittel richten sich an die unterschiedlichsten Antragsteller. Die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln ist u.a. abhängig vom geplanten Vorhaben, Investitionsstandort und Investitionssumme. Um den Mittelstand zu fördern richten sich viele Förderprogramme im Gewerbebereich an kleine und mittlere Unternehmen. Aber auch Großunternehmen sind von Fördermitteln nicht ausgeschlossen. Die Wohnungsbauförderung richtet sich schwerpunktmäßig an Privatpersonen.
Um Fördermittel zu beantragen setzen Sie sich mit uns - Ihrer Sparkasse - in Verbindung. Wir werden Ihnen einen auf Ihr Vorhaben zugeschnittenen Finanzierungsvorschlag erstellen. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in Verbindung mit der BayernLB und den Förderinstituten.