19.08.2021

Neuordnung der Einlagensicherung der DKB

Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) ist integraler Bestandteil des BayernLB-Konzerns und trägt als innovative Digitalbank zum wirtschaftlichen Erfolg der BayernLB bei. Bei ihr stehen folgende Änderungen in der Einlagensicherung an:

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Rechtsverordnung vom 8. Juni 2021 der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 die Aufgabe als gesetzliche Entschädigungseinrichtung entzogen.

Die Institute, die dieser bislang angehören, werden zum 1. Oktober 2021 kraft Gesetzes der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), einer hundertprozentigen Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), zugeordnet. Dementsprechend wird auch die DKB am 1. Oktober der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung EdB zugeordnet werden.

Im Rahmen des Wechsels der DKB in die EdB wird es zu Veränderungen der Beziehungen zwischen der BayernLB und der DKB kommen. Die BayernLB hat zum 30. November 2021 die Patronatserklärung für die DKB widerrufen. Ferner ist beabsichtigt, den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der BayernLB und der DKB zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2021 zu beenden. Im Gegenzug wird die BayernLB die DKB mit zusätzlichem Kapital in substantieller Größenordnung ausstatten, damit die DKB auch ohne Patronat der BayernLB weiterhin über eine marktübliche Kapitalausstattung verfügt.