Kundeninformation „Geschäfte mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten“

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sind wir als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, unsere Kunden vor der Durchführung von Geschäften mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten über unsere Gesellschaft und unsere Dienstleistungen zu informieren. Dieses erfolgt im Rahmen der Kundenklassifizierung, indem wir unseren Kunden die entsprechenden Dokumente, inklusive der Kundeninformation „Geschäfte mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten“, zur Verfügung zu stellen.

Die Kundeninformation „Geschäfte mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten“ finden Sie zu Ihrer reinen Information in der Downloadbox.