Compliance

Verhaltenskodex – Leitlinie für unser tägliches Handeln

Unser Verhaltenskodex bildet das Fundament für das tägliche Handeln unserer Mitarbeitenden. So vielfältig wie die täglichen beruflichen Herausforderungen in der Bank sind daher auch die Themenfelder, die im Verhaltenskodex geregelt werden. Sie reichen von Einhaltung rechtlicher Vorgaben und dem Umgang mit Interessenskonflikten über den fairen Umgang mit Wettbewerbern bis hin zur gesellschaftlichen Verantwortung.

Auch den Anspruch zur aktiven Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung hat die BayernLB unter dem Leitmotiv „Wir fühlen uns einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft verpflichtet“ im Verhaltenskodex verankert.

Alle neuen Mitarbeitenden erhalten den Verhaltenskodex zusammen mit ihren Einstellungsunterlagen ausgehändigt.

Compliance Managementsystem: Einhaltung von Regeln begleiten

Regeln, Vorschriften und Normen einhalten: Das ist für uns selbstverständlich. Darüber hinaus berücksichtigen wir die Erwartungen unserer Anspruchsgruppen. Dazu gehören klare Richtlinien – und Menschen, die sie kennen und respektieren. Genau dabei begleiten wir unsere Mitarbeitenden intensiv. Darum haben wir vor vielen Jahren den Bereich Group Compliance geschaffen.

Die Aufgabenfelder von Group Compliance sind unter anderem:

  • Die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben überwachen
  • Die BayernLB vor widerrechtlichen Handlungen schützen.

Im Mittelpunkt stehen stets die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie müssen sich über die relevanten Rechtspflichten, Anweisungen, Richtlinien und Rahmenbedingungen informieren und diese einhalten. Group Compliance unterstützt sie dabei: zusammen mit anderen Abteilungen wie dem Rechtsbereich und der Abteilung Nachhaltigkeit.

Illegale und illegitime Geschäfte vermeiden

Wir sind überzeugt: Manche Geschäfte sind nicht illegal, aber dennoch illegitim. Das empfindet auch die Öffentlichkeit so. Solche illegitimen Geschäfte zerstören das Vertrauen in Banken. Dieses Vertrauen jedoch ist die Basis für die Zusammenarbeit mit unseren verschiedenen Interessensgruppen/Stakeholdern. Um diese Erwartungen zu erfüllen, unterstützt Group Compliance unsere Mitarbeitenden.

Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) werden deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung nachzukommen.

Die BayernLB hat ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG eingerichtet, das ermöglichen soll, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich* oder dem eines unmittelbaren Zulieferers der BayernLB entstanden sind.

Außerdem gilt diese Verfahrensordnung für die Bayerische Landesbodenkreditanstalt und die Auslandsniederlassungen der BayernLB.

Für Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bitten wir um Beachtung der verlinkten Verfahrensordnung, siehe rechts unter Downloads.

Hinweisgebersystem („Whistleblowing“)

Die BayernLB legt besonderen Wert auf ein ethisches, verantwortliches und nachhaltiges Verhalten und verpflichtet sich zur Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und unternehmensinternen Richtlinien. Um potenziellen Risiken von Compliance-Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und so den Ruf und die Sicherheit unserer Bank zu gewährleisten, hat die BayernLB ein Hinweisgebersystem (englisch "Whistleblowing") eingerichtet. Dieses gewährleistet ein faires und sorgfältiges Verfahren gegenüber dem Hinweisgeber und dem Betroffenen.

Der Hinweis unterliegt dabei größtmöglicher Vertraulichkeit und die Identität des Hinweisgebers wird, soweit zulässig, geheim gehalten. Diese Vertraulichkeit gem. HinSchG gilt jedoch u. a. nicht gegenüber Strafermittlungsbehörden, dem Betroffenen oder wenn vorsätzlich unrichtige Informationen über Verstöße gemeldet werden.

Interne Hinweisgeber können und sollen sich mit ihren Hinweisen und Fragen an ihre Führungskräfte oder an die Compliance-Verantwortlichen wenden. Diese stehen auch externen Hinweisgebern zur Verfügung:

Group Compliance
Telefon +49 89 2171-28844
E-Mail

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem kein Eingangskanal für Beschwerden hinsichtlich Dienstleistungen darstellt. Sollten Sie unzufrieden sein, oder andere Anregungen haben, verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Internetseite „Lob und Beschwerde“.

Sollten die vorgenannten Stellen als Adressaten nicht in Frage kommen, können Hinweisgeber sich an Externe Meldestellen gem. HinSchG, z. B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.