Nachhaltige Beschaffung

Von Lieferanten und externen Dienstleistern, die mit der BayernLB zusammenarbeiten wollen, erwartet die BayernLB die Einhaltung anerkannter ökologischer und sozialer Standards, unter anderem der Kernarbeitsnormen der International Labor Organisation (ILO). Dazu verpflichten sich die Partner durch die Anerkennung der Nachhaltigkeitsvereinbarung der BayernLB. Diese enthält darüber hinaus die bindende Vorgabe, die Standards auch an ihre eigenen Lieferanten und externen Partner weiterzugeben.

Die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvereinbarung prüfen wir regelmäßig stichprobenartig im Rahmen von Lieferantenaudits. Die Vereinbarung sieht die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Verträge vor, wenn die Lieferanten und externen Dienstleister gegen die Standards verstoßen.