Nachhaltigkeitsstandards

Übergreifende ESG-Standards für alle Geschäftstätigkeiten

Wir haben übergreifende ESG-Standards für alle Geschäftstätigkeiten der BayernLB definiert. Darin legen wir fest, welche Geschäftstätigkeiten wir grundsätzlich ausschließen.

Folgende Geschäftstätigkeiten schließt die BayernLB kategorisch aus:

  • Geschäftstätigkeit mit Personen oder Unternehmen, die von Personen geleitet werden, die aufgrund von Konkurs- oder Insolvenzdelikten, schwerwiegenden Vermögensdelikten oder aufgrund von wirtschaftskriminellen Handlungen rechtskräftig verurteilt sind.
  • Geschäftstätigkeit, die in Verbindung mit illegalen Geschäftsvarianten stehen (z. B. bei Waffen-, Drogen-, Menschen- oder Organhandel/-Schmuggel, Sklaverei).
  • Geschäftstätigkeit, die in Verbindung mit Prostitution, sexueller Ausbeutung, Pornographie steht.
  • Geschäftstätigkeit, die in Verbindung mit ausbeuterischer (Kinder-)Arbeit bzw. Zwangsarbeit steht.
  • Geschäftstätigkeit, die zur Hinterziehung und/oder Verkürzung von Abgaben bzw. Steuern oder zur Verschleierung und/oder unlauteren wesentlichen Begünstigung solcher Sachverhalte im eigenen oder einem anderen Land dient.
  • Geschäftstätigkeit, die in Verbindung mit der gezielten Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten steht (z. B. Produktpiraterie).

Nachhaltigkeitsstandards im Rahmen der Finanzierung

Weltbankstandard als Fundament

Die BayernLB berücksichtigt bei allen relevanten Finanzierungen, bei denen der Verwendungszweck bekannt ist, die anerkannten Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank. Sie definieren umfangreiche Anforderungen an den Schutz der Umwelt und die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten beispielsweise bei großen Infrastrukturprojekten.

Da in Deutschland sehr umfassende gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang mit den umweltbezogenen und sozialen Auswirkungen von Projekten gelten, stellt bei Projektfinanzierungen in Deutschland die Prüfung der Einhaltung der jeweils relevanten nationalen Gesetzgebung den Mindeststandard dar. Eine weitergehende Überprüfung im Hinblick auf internationale Standards, z. B. Weltbankstandards und Equator Principles, ist fallweise möglich.

Vorgaben und Ausschlusskriterien für kontroverse Branchen und Themen

Für besonders sensible Branchen und Themen hat die BayernLB Geschäftsleitlinien entwickelt, die über die Weltbankstandards hinausgehen. Durch eigene Ausschlusskriterien der BayernLB werden bestimmte Finanzierungen ausgeschlossen. Für andere Finanzierungen definieren klare Richtlinien die Voraussetzungen. Die Vorgaben beziehen sich sowohl auf zweckgebundene Finanzierungen, beispielsweise im Rahmen von Projektfinanzierungen, als auch auf die allgemeine Unternehmensfinanzierung, zum Beispiel Betriebsmittelkredite. Bei zweckgebundenen Finanzierungen wird zudem die mit den Projekten unmittelbar verbundene Infrastruktur berücksichtigt.

Die Geschäftsleitlinien werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf, etwa vor dem Hintergrund neuer technologischer Entwicklungen oder um geopolitischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, aktualisiert. Die BayernLB analysiert zudem laufend, ob es bei weiteren Branchen und Themen entsprechenden Regelungsbedarf gibt.

Mit den "Leitplanken der Transformation" (siehe Downloadbox) veröffentlicht die BayernLB ein transparentes Rahmenwerk, in dem u.a. das Selbst- und Werteverständnis, allgemeine Ethik-, Umwelt- und Sozialstandards sowie Policies zu sensiblen Themen und Branchen stets aktuell zugänglich sind.

Nachhaltigkeitsstandards für Handels- und Kapitalmarktgeschäfte

Auch für die Handels- und Kapitalmarktgeschäfte hat die BayernLB feste Regeln definiert. Sie betreffen den Umgang mit Nahrungsmitteln und kontroversen Waffen sowie den institutionellen Devisenhandel.

Ausschlusskriterien: Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln

Die BayernLB betreibt keine Spekulationsgeschäfte im Zusammenhang mit Grundnahrungsmitteln. In diesem Sinne investiert der Konzern weder direkt in Grundnahrungsmittel noch indirekt in Derivate, die die Preisentwicklung und/oder Knappheit von Grundnahrungsmitteln direkt abbilden bzw. darauf spekulieren. Ausgeschlossen hat der BayernLB-Konzern zudem die Finanzierung von Spekulationsgeschäften mit Grundnahrungsmitteln.

Das Tochterunternehmen BayernInvest investiert in aktiv gemanagten Mandaten und Fonds nicht in Einzelrohstoff-Exposure auf Nahrungsmittel. Dieser Ausschluss schließt das Management der eigenen Publikumsfonds sowie der Drittinitiatoren-Publikumsfonds, die durch die BayernInvest administriert sind, mit ein.

Ausschlusskriterien: Keine Investments in kontroverse Waffen

Die BayernInvest schließt grundsätzlich Investments in Unternehmen aus, die kontroverse Waffen herstellen. Hierzu gehören auch Waffen, die wie Anti-Personenminen und Streumunition durch Konventionen international geächtet sind.

Transparenz im Devisenhandel

Mit der Unterzeichnung des FX Global Code unterstützt die BayernLB eine Initiative zur globalen Förderung der Integrität im institutionellen Devisenhandel. Damit bekennen wir uns einmal mehr zu den Standards eines fairen und transparenten Devisenhandels und senden ein weiteres positives Signal an unsere Kunden und Geschäftspartner.

Entwickelt wurde der FX Global Code von Zentralbanken und Marktteilnehmern aus 16 verschiedenen Ländern. Das Ergebnis ist ein Katalog mit einheitlichen Standards und Richtlinien, der die Integrität im institutionellen Devisenhandel gewährleistet und auf Grundsätzen wie z.B. Ethik, Governance, Transparenz und Compliance beruht.

Sorten und Edelmetalle

Die BayernLB ist seit 2002 Member der LBMA (London Bullion Market Association) und hält konzernweit die Standards der LBMA ein.

Die zum Handel am London Bullion Market zugelassenen Raffinerien müssen sicherstellen, dass das angelieferte Gold aus Quellen stammt, die nicht im Zusammenhang stehen mit Geldwäsche, Terrorismus-Finanzierung oder der Missachtung von Menschenrechten.